Information zum Antrag zur Führung des Ingenieurtitels
Text: Michael Holzleitner
Foto: HLBLA St. Florian
Da uns immer wieder Anfragen bezüglich dem Ablauf zur Erlangung des Ingenieurtitels erreichen, möchten wir einige Infos dazu erläutern.
Die Ingenieurqualifikation wurde 2017 auf neue Beine gestellt
Das neue Ingenieurgesetz von 2017 wertet die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf. Damit können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation seither adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen. Alle die bereits vor 2017 zur Ingenieurin bzw. zum Ingenieur wurden behielten die Standesbezeichnung Ing.in beziehungsweise Ing. natürlich weiterhin.
Warum war eine neue Qualifikation notwendig?
Die Ausbildung an HBLAs und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis als Voraussetzung für die Verleihung der bis dahin verliehenen Standesbezeichnung „Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur“ stellten eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure bis dahin häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch Bewerbungen am Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.
Europäischer und nationaler Qualifikationsrahmen
Die EU hat 2008 mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument zur Verfügung gestellt, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt.
Welche Wertigkeit hat die neue Qualifikation?
Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind nun in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.
Welcher Titel wird verliehen?
Die erfolgreiche Qualifikation berechtigt, wie auch schon vor 2017, die Bezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ oder alternativ die Kurzform „Ing.in“ oder „Ing.“ vor den Namen zu stellen.
Checkliste
- HBLA Reife- und Diplomprüfungoder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer (allgemeinen) Reifeprüfung
- und eine mindestens dreijährige beziehungsweise bei vergleichbaren Ausbildungen mindestens sechsjährige fachbezogene betriebliche Praxis
- Die dreijährige beziehungsweise sechsjährige Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
- In dieser Praxis müssen Aufgaben erfüllt worden sein, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.
Antrag zum Erwerb der Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin
Qualifikationsverfahren
- Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: Vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
- Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
- Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten
- Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. Zeugnis des vergleichbaren Abschlusses
- Bestätigung der/des Arbeitgeber/s beziehungsweise bei Selbständigkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis
- Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitsbereiche, Projekte, die dabei gestellten Anforderungen, Vorgehensweisen und Methoden, sowie die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung
- Der Titel „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ wird qualitativ aufgewertet
- Die Qualifikation gewinnt international an Bedeutung
- Bessere internationale Karrierechancen