Information zum Antrag zur Führung des Ingenieurtitels

Text: Michael Holzleitner
Foto: HLBLA St. Florian

Da uns immer wieder Anfragen bezüglich dem Ablauf zur Erlangung des Ingenieurtitels erreichen, möchten wir einige Infos dazu erläutern.

Die Ingenieurqualifikation wurde 2017 auf neue Beine gestellt
Das neue Ingenieurgesetz von 2017 wertet die bisherige Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf. Damit können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation seither adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen. Alle die bereits vor 2017 zur Ingenieurin bzw. zum Ingenieur wurden behielten die Standesbezeichnung Ing.in beziehungsweise Ing. natürlich weiterhin.

Warum war eine neue Qualifikation notwendig?
Die Ausbildung an HBLAs und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis als Voraussetzung für die Verleihung der bis dahin verliehenen Standesbezeichnung „Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur“ stellten eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure bis dahin häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch Bewerbungen am Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.

Europäischer und nationaler Qualifikationsrahmen
Die EU hat 2008 mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument zur Verfügung gestellt, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt.

Welche Wertigkeit hat die neue Qualifikation?
Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind nun in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.

Welcher Titel wird verliehen?
Die erfolgreiche Qualifikation berechtigt, wie auch schon vor 2017, die Bezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ oder alternativ die Kurzform „Ing.in“ oder „Ing.“ vor den Namen zu stellen.

Checkliste

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • HBLA Reife- und Diplomprüfungoder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer (allgemeinen) Reifeprüfung
  • und eine mindestens dreijährige beziehungsweise bei vergleichbaren Ausbildungen mindestens sechsjährige fachbezogene betriebliche Praxis
    • Die dreijährige beziehungsweise sechsjährige Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
    • In dieser Praxis müssen Aufgaben erfüllt worden sein, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.

Qualifikationsverfahren

Wie läuft das Qualifikationsverfahren ab?
Neu eingeführt wurde die Zertifizierung im Rahmen eines Fachgesprächs:
Die Zertifizierung erfolgt in Form eines Fachgesprächs mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich (Zertifizierungskommission) – ein Experte aus der Fachpraxis und einer facheinschlägigen Lehrkraft einer HBLA, Fachhochschule oder Universität. Beim Fachgespräch werden die durch die Praxis erworbenen Kompetenzen erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch. Es werden dabei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit den Kriterien des Qualifikationsniveaus 6 des NQR abgeglichen.

Bestätigt das Gespräch, dass die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, stellt das Landwirtschaftsministerium ein Dekret aus, mit dem die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ verliehen wird.
Das Fachgespräch kann einmal wiederholt werden.

Sollten die Voraussetzungen (noch) nicht ausreichend sein, können die für das Zertifizierungsverfahren notwendigen Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt neu eingereicht werden.
Erfolgreiche Qualifizierung
Wenn folgende inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ingenieurqualifikation verliehen werden:
  • Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: Vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
  • Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
  • Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten
Antrag und Kosten
Der Antrag muss beim Landwirtschaftsministerium mit folgenden Beilagen gestellt werden:
  • Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. Zeugnis des vergleichbaren Abschlusses
  • Bestätigung der/des Arbeitgeber/s beziehungsweise bei Selbständigkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis
  • Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitsbereiche, Projekte, die dabei gestellten Anforderungen, Vorgehensweisen und Methoden, sowie die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung
Anhand der übermittelten Unterlagen wird der Antrag formal geprüft. Nach positiver Beurteilung erfolgt die Zulassung zum Fachgespräch. Das Fachgespräch wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert.
Die Kosten betragen rund 400 €.
Die Fachgespräche können in Wien beziehungsweise in den Bundesländern stattfinden bzw. finden sie jetzt hauptsächlich als Onlinemeeting statt.
Persönliche Vorteile durch die neue Qualifikation
  • Der Titel „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ wird qualitativ aufgewertet
  • Die Qualifikation gewinnt international an Bedeutung
  • Bessere internationale Karrierechancen
Für allfällige Rückfragen oder Informationen:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 1a
Frau Mag. Margarete Hofer 01-71100 DW 606389
Frau Petra Meier Tel.: 01-71100 DW 606914
Frau Gertraud Tumberger 01-71100 DW 606718Stubenring 1
1010 Wien