EU-Kommission startet Umfrage zur Verringerung der Belastung für Landwirte – Teilnahme bis 8. April möglich
Text: Pressemitteilung LK Österreich
Bis 8. April 2024 besteht die Möglichkeit, mittels Umfrageteilnahme direkt an die Europäische Kommission zurückzumelden, wo Vereinfachungen und Entbürokratisierung von EU-Vorschriften dringend notwendig sind. „Diese Chance muss genutzt werden“, betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Die Umfrage richtet sich direkt an praktizierende Bäuerinnen und Bauern und steht bis 8. April 2024 unter folgendem Link zur Verfügung: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024.
Das Ausfüllen der Umfrage sollte nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden von der Europäischen Kommission im Herbst 2024 als Teil einer detaillierten Analyse veröffentlicht.
Detailhinweise zur Umfrage
Am rechten Rand der Umfrageseite kann die Sprache der Umfrage unter „Languages“ von Englisch auf Deutsch umgestellt werden. Frage 1B betrifft GAP-Maßnahmen wie Direktzahlungen, Agrarumweltzahlungen (ÖPUL) und Zahlungen für das Benachteiligte Gebiet (Ausgleichszulage), Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie. In Frage 3 können als „andere öffentliche oder private Regelungen“ beispielsweise das AMA Gütesiegel mit seinen diversen Zusatzmodulen, private Verbandsregelungen wie z.B. Bio Austria oder private Handelsregelungen wie etwa Ja! Natürlich zutreffen.
In Frage 6 wird nach der Betriebsgröße gefragt. Dabei handelt es ist nicht um die gesamte Betriebsgröße (inklusive Waldflächen, Gebäude- und Hofflächen etc.), sondern um die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche. In Frage 11 ist im Falle der MFA-Einreichung mittels Landwirtschaftskammer als Dienstleistungserbringer „Andere“ anzugeben und kann im Freitextfeld „Landwirtschaftskammer“ oder Ähnliches angegeben werden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Fragebogen mit Ausnahme der Frage 20 ausschließlich auf die Umsetzung der GAP bezieht. Belastungen durch EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft, die über die GAP hinausgehen, wie beispielsweise die EU-Entwaldungs-Verordnung (VO 2023/1115), detaillierte Vorgaben und Verpflichtungen für die Dokumentation der Pflanzenschutzmittel-Anwendung (VOs 1107 /2009, 2022/2379 und 2022/1173), knappe Fristen für Tiermeldungen (VOs 1760/2000 und 2016/429) sowie der Dokumentations- und Aufzeichnungsaufwand im Rahmen der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/484) können daher ausschließlich in Frage 20 dargelegt werden.